AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Geschäftskundenverkehr der InSys AG

§ 1 Allgemeines

  1. Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedigungen gelten für alle Verkaufs- und Liefergeschäfte der InSys AG von Geschäftskunden, die telefonisch oder über die Online-Bestellplattform der InSys AG beauftragt werden. Entgegenstehenden Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich wiedersprochen, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich der Geltung dieser entgegenstehenden Bedigungen zu. Für Verkaufsgeschäfte im Ladenlokal und Endkundengeschäfte gelten die Geschäftsbedingungen für Privatkunden.
  2. Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für nachträgliche Terminzusagen und Verkürzungen von Lieferterminen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, werden davon der übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen nicht berührt.

§ 2 Angebote

  1. Unsere Angebote sind bis zum Vertragsschluß freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.

§ 3 Vertragsabschluß

Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb von 3 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen, entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer.

§ 4 Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertrag

  1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinn des § 13 BGB, hat er das Recht, seine auf den Abschluß des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber uns zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  2. Der Kunde ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts und bei einem Bestellwert bis zu 40,00 EUR der Kunde, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40,00 EUR hat der Kunde die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
  3. Der Kunde hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Kunde darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, daß die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Kunde zu tragen.
  4. Wurde Software geliefert, steht dem Kunden das Rücktrittsrecht nicht zu, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind.

§ 5 Preise, Versand, Gefahrenübergang

  1. An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen sind wir 4 Monate gebunden. Bei später vereinbartem Liefertermin, oder wenn der Besteller zu dem in § 310 Abs. 1 BGB genannten Personenkreis gehört, liefern wir zu unseren am Tag des Gefahrenübergangs geltenden Preisen ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers.
  2. Der Versand (einschließlich etwaiger Rücksendungen) erfolgt – auch bei schriftlich vereinbarter frachtfreier Lieferung – auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Er erfolgt ab (an) Firmensitz Bielefeld, Am Bach 18.
  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über.
  4. Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten vorgenommen.

§ 6 Lieferzeit, Teillieferungen

  1. Von uns angegebene Lieferfristen und Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie von uns schriftlich als Fixtermin bestätigt wurden. Ansonsten handelt es sich um ein voraussichtliches Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden.
  2. Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Sie gelten als eingehalten, wenn bis zum Ende der Lieferfrist die Ware unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware dem Kunden gemeldet ist.
  3. Überschreiten wir die vereinbarte Lieferfrist, so hat der Besteller das Recht, uns mittels eines eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden neben dem Rücktritt vom Vertrag nur für den Fall zu, daß wir die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
  4. Zu Teillieferungen in Funktionseinheiten sind wir berechtigt.
  5. Sollten wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere auf behördliche Anordnung oder Maßnahmen, durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen oder aufgrund von Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferer an der termingerechten Lieferung gehindert sein, verlängert sich die Lieferfrist bzw. der Liefertermin um die Dauer dieser Störungen. Wird die Behinderung in absehbarer, angemessener Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Kunden ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. In einem solchen Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und eine etwa bereits geleistete Gegenleistung dem Kunden unverzüglich zu erstatten.

§ 7 Rechte wegen Mängeln; Haftung

  1. Unternehmer haben von uns gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu prüfen und etwaige erkennbare Mängel innerhalb 1 Woche schriftlich zu rügen. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
  2. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir gegenüber einem Käufer, der Unternehmer ist, für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat zunächst er die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Die Nacherfüllung gilt erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich in diesem Fall auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache, es sei denn, wir hätten die Vertragsverletzung arglistig verursacht.
  5. Im übrigen haften wir Schadensersatz nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen und wegen sonstiger, nicht unmittelbar am Liefergegenstand entstandener mangelabhängiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Schadenersatzansprüche, die auf schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bzw. auf grobem Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen beruhen, sind ihrer Höhe nach auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten nicht.
  6. Unberührt hiervon bleibt die Haftung wegen Verletzung einer ausdrücklich übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
  7. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer 1 Jahr ab Ablieferung der Ware, für Verbraucher 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
  8. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß Teile der von uns vertriebenen Systeme im Ausland entwickelt und hergestellt werden. Diese Systeme sind unter Umständen nicht nach Kriterien deutscher Normen, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften überprüft und entsprechen diesen daher zum Teil nicht. Dieser Umstand begründet keinen Mangel der so beschaffenen Ware. Soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, sind wir bereit, auf Wunsch des Kunden und gegen Berechnung des Mehraufwandes Überprüfungen der betroffenen Systeme durchführen zu lassen.
  9. Wir weisen darauf hin, daß es bei Arbeiten an Hardware des Kunden trotz größter Sorgfalt zu Verlusten von bereits vorhandener Software und/oder Daten kommen kann. Der Kunde wird vor Beginn unserer Arbeiten für eine ausreichende Datensicherung Sorge tragen. Außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes haften wir für etwaige Daten- / Softwareverluste nicht.

§ 8 Zahlung, Verzug, Aufrechnung

  1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort bei Erhalt der Lieferung ohne Abzug zahlbar, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart.
  2. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden werden gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig, gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz. Gegenüber Kaufleuten werden ab Erhalt der Ware bzw. ab vereinbartem Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % erhoben, soweit ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt.
  3. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, insbesondere Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Kunde die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wird, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn fällig zu stellen.
  4. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; die Hereinnahme von Wechseln bedarf vorheriger, gesonderter Absprache. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
  5. Der Käufer kann gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  6. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.
  7. Ergeben sich nach Vertragsschluß begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse im Hinblick auf den vereinbarten Lieferumfang, insbesondere durch Eintritt eines der in § 8 Ziff. %li dieser AGB genannten Fälle, sind wir berechtigt, die Ausführung weiterer Leistungen zurückzuhalten, solange nicht der Kunde nach seiner Wahl Barzahlung bei Übergabe, Vorkasse oder angemessene Sicherheitsleitung leistet. Wir sind ebenfalls berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Erbringung von Barzahlung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen sowie gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
  2. Die Vorbehaltsware ist von den übrigen Waren des Kunden getrennt zu lagern und auf Verlangen zu kennzeichnen sowie gegen Feuer zu versichern.
  3. Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch den Käufer findet ausschließlich für uns als Hersteller statt. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, die zu einem Erlöschen unseres Eigentums durch Verbindung führt, wird bereits jetzt vereinbart, daß uns Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung zusteht. Der Käufer verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich. Für die neu entstandene Sache gelten die Bedingungen zur Vorbehaltsware entsprechend.
  4. Bei untrennbarer Vermischung unserer Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen vermischten Gegenstände zur Zeit der Vermischung zu. Der Käufer verwahrt das Allein- oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Für die neuen Sache gelten die Bedingungen zur Vorbehaltsware entsprechend.
  5. Über Pfändung und andere von Dritten ausgehende Gefährdungen für unsere Rechte sind wir unverzüglich durch eingeschriebenen Brief mit allen Angaben zu unterrichten, die wir für eine Interventionsklage nach § 771 ZPO benötigen. Soweit wir Ausfall erleiden, weil ein Dritter die von ihm an uns zu erstattenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO nicht erbringen kann, haftet hierfür der Käufer. Der Käufer hat bei Pfändungen und anderen von Dritten ausgehenden Gefährdungen auf unser Eigentum ausdrücklich hinzuweisen.
  6. Der Käufer ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern oder zu verarbeiten, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind nicht zulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldo-Forderungen aus Kontokorrentverhältnissen, tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im voraus und im vollen Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und für unsere Rechnung einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Die dem Käufer gewährte Einziehungsermächtigung erlischt, wenn für das Unternehmen des Käufers ein Insolvenzantrag gestellt wird.
  7. Auf Verlangen hat der Käufer uns die abgetretenen Forderungen nebst deren Schuldnern bekanntzugeben und uns alle für eine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Gleichfalls macht der Käufer auf unser besonderes Verlangen den betreffenden Drittschuldnern Mitteilung der Abtretung an uns.
  8. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers Sicherheiten, die er uns nach diesem Vertrag zur Verfügung gestellt hat, freizugeben, soweit sie zur Sicherung unserer Forderungen nicht nur vorübergehend nicht mehr benötigt werden, insbesondere, soweit sie den Wert unserer zu sichernden noch nicht getilgten Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigen.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Gegenüber Unternehmern ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung in Bielefeld. Dies gilt auch für alle sich aus Wechsel und Scheck ergebenden Verpflichtungen. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.