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MicrosoftBusiness Unit Microsoft 365 Security

Microsoft CSP Vertragsabschluss

Elektronischer Erstabschluss oder Aktualisierung Ihres bestehenden Microsoft CSP Vertrags im Rahmen der Microsoft New Commerce Experience.

Microsoft New Commerce Experience

Für Bestandskunden

Microsoft nimmt in 2025 Anpassungen am Bezugsmodell seiner Cloudprodukte Microsoft 365, Office 365 und Microsoft Azure vor. Daher ist die Aktualisierung Ihres bestehenden Microsoft Cloud Solution Provider Vertrags zur weiteren unterbrechungsfreien Nutzung Ihrer Softwarelizenzen erforderlich.

Die Akzeptanz des neuen Vertrages ist vor Ablauf des individuellen Stichtags Ihres Vertrags (nicht mit Ihrer Vertragslaufzeit zu verwechseln) erforderlich. Liegt der neue Vertrag am Stichtag nicht vor, wird Ihr bestehendes Abonnement durch Microsoft beendet. Sie können die Microsoft Cloudlösungen dann nicht länger nutzen!

Um Ihnen diesen Prozess so angenehm wie möglich zu gestalten, haben wir diese Webseite erstellt, auf der Sie den neuen Vertrag online akzeptieren können, um Microsoft 365, Office 365 und Azure weiter unterbrechungsfrei zu nutzen.

Bitte geben Sie dabei an, ob Sie Ihre bestehenden Lizenzen im Rahmen der Vertragsumstellung zukünftig auf Basis

  • eines monatlichen Vertragsverhältnisses (+20 % Preisaufschlag seitens Microsoft auf die Monatsrate, nachträgliche monatliche Zahlung)
  • eines 1-jährigen Vertragsverhältnisses (kein Preisaufschlag, ein Jahr Schutz vor Preiserhöhungen, jährliche Zahlung im Voraus)
  • eines 1-jährigen Vertragsverhältnisses (+5 % Preisaufschlag seitens Microsoft auf die Monatsrate, ein Jahr Schutz vor Preiserhöhungen, nachträgliche monatliche Zahlung)
  • eines 3-jährigen Vertragsverhältnisses (kein Preisaufschlag, drei Jahre Schutz vor Preiserhöhungen, jährliche Zahlung im Voraus)
  • eines 3-jährigen Vertragsverhältnisses (+5 % Preisaufschlag seitens Microsoft auf die Monatsrate, drei Jahre Schutz vor Preiserhöhungen, nachträgliche monatliche Zahlung)

fortführen möchten.

Wichtig: Ihr rechtzeitiges Handeln ist jetzt erforderlich! Wenn Sie nichts tun, dann endet die Bereitstellung Ihrer Microsoft Clouddienste an Ihrem individuellen Vertragsstichtag Ihres Abonnements. In diesem Fall kommt es zu einer Unterbrechung Ihrer Dienste und Ihre Daten können gelöscht werden.

Für Neukunden

Neukunden können ihren CSP-Vertrag ebenfalls unkompliziert über diese Seite abschließen. Bitte wählen auch Sie die gewünschten Laufzeiten und Abrechnungszyklen:

  • Monatliches Vertragsverhältnis (+20 % Preisaufschlag seitens Microsoft auf die Monatsrate, nachträgliche monatliche Zahlung)
  • 1-jähriges Vertragsverhältnis (kein Preisaufschlag, ein Jahr Schutz vor Preiserhöhungen, jährliche Zahlung im Voraus)
  • 1-jähriges Vertragsverhältnis (+5 % Preisaufschlag seitens Microsoft auf die Monatsrate, ein Jahr Schutz vor Preiserhöhungen, nachträgliche monatliche Zahlung)
  • 3-jähriges Vertragsverhältnis (kein Preisaufschlag, drei Jahre Schutz vor Preiserhöhungen, jährliche Zahlung im Voraus)
  • 3-jähriges Vertragsverhältnis (+5 % Preisaufschlag seitens Microsoft auf die Monatsrate, drei Jahre Schutz vor Preiserhöhungen, nachträgliche monatliche Zahlung)

Neukunden benötigen zusätzlich ein SEPA-Lastschriftmandat in zwei unterschriebenen Originalen. Ohne Lastschriftmandat können wir keine Lizenzen bereitstellen. Wie es geht, zeigt die Schritt-für-Schritt-Anleitung zum SEPA-Lastschriftmandat.

Microsoft Cloud Solution Provider (CSP) Vertrag der InSys AG®

Version 1.8 | Stand: Oktober 2026 | CSP-Vertrag als PDF herunterladen

einerseits zwischen

Kunde (Firma, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wie im Formular unten angegeben)

- nachstehend „Kunde“ genannt -

und der

InSys AG®, Philipp-Reis-Platz 1a, 33602 Bielefeld

- nachstehend „InSys AG®“ genannt -

- der Kunde und InSys AG® zusammen nachstehend „Vertragsparteien“ genannt -

Präambel

Die InSys AG® ist autorisierter Microsoft Cloud Solution Provider (CSP) in der Autorisierungsstufe Direct CSP (vormals auch „Tier 1“ genannt).

Gegenstand dieses Vertrages ist der Vertrieb der von Microsoft angebotenen Onlinedienste (Microsoft 365, Microsoft Office 365, Windows 365, Dynamics 365, Azure, usw.) durch die InSys AG® gegenüber dem Kunden und regelt die Bedingungen des Erwerbs von Microsoft Onlinediensten durch den Kunden. Die InSys AG® erbringt dabei diese Onlinedienste nicht selbst, sondern verschafft lediglich die Zugangsmöglichkeit zu den von der Microsoft Ireland Operations Limited („Microsoft“) angebotenen Onlinediensten.

§1 Leistungen der InSys AG®

1.1 Die InSys AG® erbringt gegenüber dem Kunden Leistungen zur Vermittlung und der Administration von Vertrags- und Leistungsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Firma Microsoft. Hierzu ermöglicht die InSys AG® dem Kunden den Abschluss eines Vertrages mit der Firma Microsoft für den Bezug bestimmter Online-Dienste.

Gegenstand der Vermittlung sind dabei Nutzungsrechte auf Zeit für die Nutzung von Microsoft Onlinediensten (Lizenz). Die beauftragten Onlinedienste werden direkt durch Microsoft dem Endkunden gegenüber erbracht und sind nicht Gegenstand der Leistung der InSys AG®.

1.2 Grundlage der Leistungen der Microsoft gegenüber dem Kunden für Microsoft Onlinedienste ist der separate Microsoft Cloud Vertrag. Dieser Vertrag ist Bestandteil dieses Vertrages und regelt die Vertrags- und Leistungsbeziehung zwischen Microsoft und dem Kunden. Änderungen dieses Vertrages werden Kunden von der InSys AG® mitgeteilt. Der Kunde schließt den Microsoft Cloud Vertrag online direkt mit Microsoft ab.

Funktionsweise und Funktionsumfang des jeweiligen Onlinedienstes ergeben sich aus den jeweils aktuellen Produktbeschreibungen von Microsoft. Für die Onlinedienste gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen für Onlinedienste (OST) von Microsoft. Dem Kunden ist bekannt, dass Microsoft Funktionsweise und den Funktionsumfang der Onlinedienste z.B. durch neue Versionen gemäß den im Microsoft Cloud Vertrag genannten Bedingungen ändern kann.

Die Abrechnung der Leistungen der Microsoft erfolgt gegenüber dem Endkunden ausschließlich durch die InSys AG® auf Basis der jeweils gültigen Preisliste der InSys AG®, welche die Weiterverrechnung gegenüber Microsoft sicherstellt.

1.3 Der Bezug von Leistungen für Microsoft Onlinedienste erfolgt über ein von der InSys AG® bereitgestelltes Buchungsportal, welches der Kunde unter www.csp-lizenzen.de erreichen kann. Die hierfür mitgeteilten Zugangsdaten sind vom Kunden sicher zu verwahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist für alle über sein Konto des Buchungsportals durchgeführten Buchungen selbst verantwortlich. Buchungen können ausschließlich durch den Kunden erfolgen. Nach Buchung einer Lizenz ist die Zuweisung der Lizenzen im Office 365 oder Azure Adminportal des Kunden zu einem Endnutzer erforderlich.

1.5 Die Leistungsbeziehung zwischen dem Kunden und Microsoft enthält keine Leistungen zum Kundensupport, d.h. zu technischen und funktionalen Fragen des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Microsoft Online-Dienste. Für den Bezug von Supportleistungen der InSys AG® ist die Buchung eines zusätzlichen Support Add-Ons - z.B. ATM (Active Tenant Management) - bei der InSys AG® notwendig. Die Supportleistungen sind zusätzlich gemäß Preisliste zu vergüten.

Ein Support Add-On kann nur für alle Lizenzen eines Kunden bezogen werden. Ohne Support Add-On ist der Bezug von Supportleistungen ausgeschlossen. Ein Einzelbezug von Supportleistungen ohne bestehendes Support Add-On ist nicht möglich. Bucht der Kunde nicht für alle Lizenzen die erforderlichen Supportleistungen, wird die InSys AG® diese nachbuchen.

§2 Vergütung

2.1 Die Vergütung der Leistung erfolgt gemäß der bei Bestellung der Leistungen jeweils gültigen Preisliste der InSys AG®.

2.2 Die gültige Preisliste ist im Buchungsportal unter www.insys.de/csp verfügbar oder bei der InSys AG® anforderbar. Alle Preise sind spesenfreie Netto-Barpreise und verstehen sich zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger sonstiger Steuern und Zölle, die auf den Onlinedienst erhoben werden.

2.3 Die InSys AG® ist jederzeit berechtigt diese Preisliste zu ändern. Änderungen der Preisliste für Bestandsleistungen werden gegenüber dem Kunden mit Erneuerung der Lizenzen bzw. Verlängerung der Leistung wirksam. Darüber hinaus können Preise der InSys AG® mit einer Ankündigungsfrist von 60 (sechzig) Tagen erhöht werden. In diesem Fall kann der Kunde die betroffene Leistung jedoch unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen kündigen. Die Ankündigung einer Preiserhöhung erfolgt über die Bereitstellung einer aktualisierten Preisliste unter www.insys.de/csp und / oder den CSP Newsletter der InSys AG®. Preissenkungen können jederzeit umgesetzt werden.

2.4 Die Abrechnung der Leistungen und Lizenzen erfolgt monatlich anhand der über das Buchungsportal gebuchten Leistungen und Lizenzen. Rechnungen werden ausschließlich per E-Mail versendet und als PDF-Datei erstellt. Ein Postversand von Papierrechnungen ist ausgeschlossen. Rechnungsbeträge werden mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist nur im Lastschriftverfahren möglich. Hierzu hat der Kunde eine Lastschriftermächtigung zu erteilen. Die InSys AG® informiert per SEPA-Lastschrift-Vorabinformation einen (1) Kalendertag vor der Ausführung des Einzugs.

Sofern Lizenzgebühren für eine bestimmte Abrechnungsperiode festgelegt sind (z.B. pro Monat), erfolgt die Abrechnung pro rata ab bzw. bis zu dem Tag, an dem die Lizenz endet. Der Kunde zahlt lediglich für den Zeitraum, in dem die Lizenzierung tatsächlich besteht, mindestens jedoch für 1 Monat. Bei monatlich kündbaren Lizenzen erfolgt keine tagesgenaue Abrechnung. Sobald eine Lizenz in einem Monat (auch nur kurzfristig) gebucht wurde, ist für diese Lizenz die volle Monatsrate zu zahlen. Die Preisliste kann darüber hinaus andere oder ergänzende Regelungen z.B. für verbrauchsbezogene Preismodelle, tagesabhängige Preise oder spezielle Preiskonditionen enthalten.

2.5 Im Falle einer Rücklastschrift ist die InSys AG® berechtigt, die hierdurch entstandenen Aufwände dem Kunden in Rechnung zu stellen. Im Verzugsfalle ist die InSys AG® unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens berechtigt, Zinsen in Höhe von neun Prozent (9%) über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen. Bei Zahlungsverzug oder sonstigem begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden ist die InSys AG®, unbeschadet sonstiger Rechte, befugt, Sicherheiten und Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

2.6 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung von mehr als einer Rechnung oder wesentlicher Teile davon in Verzug, hat die InSys AG® das Recht, nach entsprechender Androhung die Rechteeinräumung zu widerrufen und / oder den Zugang zur Nutzung der Microsoft Onlinedienste mit sofortiger Wirkung zu unterbinden und diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Im Zweifel stellt weder ein solcher Widerruf, noch ein Unterbinden des Zugangs einen Rücktritt bzw. eine Kündigung von dem Vertrag dar. Der Zugang ist wiederherzustellen, sobald der Kunde die Zahlungsrückstände vollständig ausgeglichen hat.

2.7 Zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung berechtigen den Kunden nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde des Weiteren nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis wie die Forderungen der InSys AG® beruht.

§3 Vertragslaufzeit

3.1 Die Laufzeit dieses Vertrages ist unbefristet und beginnt mit Abschluss des Vertrages.

3.2 Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von einem Jahr zum Monatsende gekündigt werden. Bestehen im Buchungsportal der InSys AG® über den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung hinaus noch laufende Lizenzen, so verlängert sich der Vertrag über den Kündigungszeitpunkt hinaus.

Einzelleistungen und Lizenzen haben eine Mindestlaufzeit gemäß den Angaben in der Preisliste, mindestens jedoch 1 Monat. Sie verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit um eine der Mindestvertragslaufzeit entsprechende Periode, wenn sie nicht 30 Tage vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von einer Partei gekündigt werden. Die Verlängerung erfolgt zu den am letzten Kündigungstag der Laufzeit gültigen Konditionen gemäß der im Buchungsportal verfügbaren Preisliste sowie den dann gültigen Vertragsbedingungen der Microsoft.

3.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages durch die InSys AG® gilt die Kündigung auch für alle unter diesem Vertrag abgeschlossene Einzelleistungen und Lizenzen, sofern die InSys AG® in der Kündigungserklärung nichts anderes bestimmt. In allen übrigen Kündigungsfällen behalten die Einzelleistungen und Lizenzen ihre Gültigkeit auch über das Ende dieses Vertrages hinaus bis zum Ablauf der für die jeweiligen Einzelleistungen und Lizenzen vereinbarten Laufzeit.

§4 Gewährleistung

4.1 Die InSys AG® übernimmt keine Gewähr dafür, dass der vermittelte jeweilige Microsoft Onlinedienst für einen bestimmten Zweck geeignet ist, sofern eine solche Eignung in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich zugesagt wird.

4.2 Im Falle von Leistungsstörungen bei der Erbringung der Onlinedienste leistet die InSys AG® in dem Maße und Umfang Gewähr, wie Microsoft nach den Regelungen der Produktbeschreibung und dem Microsoft Cloud-Vertrag Gewähr leistet. Dies gilt insbesondere für pauschale Vergütungserstattungen, soweit diese im Rahmen von Service Levels in der Produktbeschreibung des jeweiligen Onlinedienstes von Microsoft gewährt werden.

4.3 Microsoft gewährleistet gegenüber dem Kunden, dass die Onlinedienste, deren Nutzung und Vertrieb keine Rechte Dritter verletzen. Werden daher gegen die InSys AG® oder ihren Endkunden Ansprüche aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter durch den Vertrieb der Onlinedienste und / oder deren Nutzung geltend gemacht, ist Microsoft verpflichtet, den Kunden gegen derartige Ansprüche zu verteidigen und von allen Kosten im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen freizustellen. Die InSys AG® gibt diese Rechte in vollem Umfang an den Kunden weiter. Voraussetzung für die Gewährleistung durch Microsoft ist, dass der Kunde die InSys AG® unverzüglich über die Geltendmachung derartiger Ansprüche durch Dritte unterrichtet, Microsoft die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und eine mögliche Beilegung des Streits überlassen wird und der Kunde alle zumutbaren Maßnahmen ergreift, um Microsoft bei der Verteidigung zu unterstützen. Im Übrigen gelten die Regelungen des Microsoft Cloud Vertrages zwischen dem Kunden und Microsoft.

§5 Haftung

5.1 Die Parteien haften einander unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung einer Partei, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.

5.2 Die Parteien haften unbeschränkt im Fall der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden, ferner wenn eine Partei eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer Partei, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.

5.3 Wenn der Schaden aus der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht herrührt, haften die Parteien der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, jedoch maximal auf 50.000,- € pro Vertragsjahr.

§6 Höhere Gewalt

Im Falle Höherer Gewalt, namentlich Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, Maßnahmen einer Regierung, Streik oder ähnliche Umstände, ist die betroffene Vertragspartei von ihrer Leistungspflicht befreit, solange und soweit sie an deren Erfüllung gehindert ist. Die andere Vertragspartei ist berechtigt, ihrerseits die im Gegenseitigkeitsverhältnis zu den betroffenen Verpflichtungen stehenden Leistungen zurückzuhalten. Die von dem Leistungshindernis betroffene Vertragspartei hat der anderen Vertragspartei das voraussichtliche Ausmaß und die Dauer ihrer Verhinderung an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Nach Beendigung des Ereignisses höherer Gewalt wird die betroffene Vertragspartei die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich von der Beendigung des Ereignisses in Kenntnis setzen. Die betroffene Vertragspartei wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu beschränken. Für den Fall, dass ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage vom Datum der o.g. Mitteilung andauert, sind beide Vertragsparteien berechtigt, diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

§7 Vertragsübertragung

Eine Übertragung dieses Vertrages oder hieraus resultierender vertraglicher Ansprüche auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei zulässig. Diese Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Abtretungen nach § 354 a HGB bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

§8 Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle von der anderen Partei direkt oder indirekt erhaltenen Informationen wie zum Beispiel Dokumente, Datenträger, Zeichnungen, Informationen technischer, wirtschaftlicher und finanzieller Art, Geschäftsplanungen, Produkte, Finanzen sowie sonstige mündliche oder schriftliche Mitteilungen Dritten gegenüber geheim zu halten, d. h. Dritten weder direkt noch indirekt, weder ganz noch teilweise - auch nicht in veränderter oder verarbeiteter Form - in irgendeiner Weise zugänglich zu machen. Die Parteien verpflichten sich, die empfangenen Informationen ausschließlich zu dem in diesem Vertrag genannten Zweck zu verwenden. Eine darüber hinausgehende Verwendung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Informationsgebers.

Dritte im Sinne dieser Bestimmung sind nicht Arbeitnehmer, sonstige Mitarbeiter und Berater der Parteien, Mitarbeiter verbundener Unternehmen der Parteien, sowie Subunternehmer, welche die Informationen zur Durchführung ihrer Tätigkeit in Bezug auf die Durchführung dieses Vertrages benötigen, jedoch ebenso zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Dabei sind sich die Parteien einig, dass der Kreis der Empfänger so klein wie möglich zu halten ist und keine bzw. ggf. so wenig Kopien wie möglich von übergebenen Unterlagen angefertigt werden.

Jede Partei wird bei der Geheimhaltung der ihr zur Verfügung gestellten Information diejenige Sorgfalt anwenden, die sie in eigenen Angelegenheiten anwendet, zumindest aber die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes im Sinne von § 347 HGB.

Erhält eine der Parteien davon Kenntnis, dass geheimhaltungsbedürftige Informationen unrechtmäßig einem Dritten bekannt geworden sind, wird sie sofort die andere Partei darüber informieren.

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für die Zusammenarbeit als solche und nicht für Informationen,

- die dem Informationsempfänger zum Zeitpunkt der Überlassung ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits bekannt waren, die zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt bereits veröffentlicht sind oder später, ohne dass dies auf eine rechts- oder vertragswidrige Handlung des Informationsempfängers zurückzuführen ist, veröffentlicht werden.
- selbständig von einer Partei unabhängig von Informationen durch die andere Partei entwickelt werden.
- die rechtmäßig von dritter Seite ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten werden.
- die durch schriftliche Erklärung des Informationsträgers ausdrücklich freigegeben wurden.
- die aufgrund gesetzlicher Informationspflichten preiszugeben sind. In diesem Fall ist der Informationsträger vor Preisgabe unverzüglich zu unterrichten und das weitere Vorgehen mit ihm abzustimmen.

Für das Vorliegen dieser Ausnahmetatbestände obliegt die Beweislast der empfangenden Partei.

Die ausgehändigten Informationen bleiben im Eigentum der mitteilenden Partei. Jede Partei ist verpflichtet, auf Anforderung der jeweils anderen Partei alle von dieser erhaltenen schriftlichen oder auf andere Weise aufgezeichneten Informationen einschließlich evtl. angefertigter Kopien unverzüglich an die anfordernde Partei vollständig zu übersenden oder zu vernichten. Die Vernichtung ist nachzuweisen.

Die Pflicht zur Vertraulichkeit bleibt über die Laufzeit des Vertrages hinaus für eine Dauer von drei Jahren bestehen.

§9 Datenschutz

Eine Verarbeitung personenbezogener Daten über die Onlinedienste der Microsoft ist dem Kunden nur unter Einhaltung aller einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen gestattet. Der Endkunde ist insoweit verantwortliche Stelle im Sinne des § 3 Abs. 7 BDSG. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge der Onlinedienste durch Microsoft erfolgt nach den in der Produktbeschreibung und den von Microsoft für die Onlinedienste festgelegten Datenschutzbestimmungen. Gegebenenfalls erforderliche abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zum Datenschutz sind zwischen dem Kunden und Microsoft direkt zu vereinbaren.

§10 Auditrechte

10.1 Die InSys AG® ist berechtigt, nach angemessener Ankündigung und zu den üblichen Geschäftszeiten des Kunden die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages sowie die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen aus dem Microsoft Cloud-Vertrag und den jeweiligen Produktbeschreibungen beim Kunden vor Ort zu überprüfen. Die InSys AG® kann ein entsprechendes Audit auch durch einen Dritten, insbesondere Microsoft durchführen lassen. Voraussetzung für eine Auditierung durch einen Dritten ist, dass dieser sich in angemessenem Umfang gegenüber dem Kunden zur Vertraulichkeit verpflichtet oder entsprechend zur Berufsverschwiegenheit gesetzlich verpflichtet ist.

§11 Schlussbestimmungen

11.1 Soweit dieser Vertrag keine einseitigen Änderungs- bzw. Anpassungsrechte einer Partei vorsieht, bedürfen Änderungen und Ergänzungen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei von diesem Schriftformerfordernis selbst ebenfalls nur schriftlich abgewichen werden kann. Änderungen oder Ergänzungen im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Änderungs- bzw. Anpassungsrechte können auch in Textform, d.h. insbesondere per E-Mail mitgeteilt werden.

11.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden hiervon die anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Eine Lücke oder eine durch die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung dieses Vertrags etwa entstehende Lücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten sinngemäß auszufüllen.

11.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelungen des „UN-Kaufrechts“ (CISG) und Verweisungen in ausländische Rechtsordnungen finden keine Anwendung.

11.4 Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Bielefeld.

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SEPA-Lastschriftmandat für Neukunden

In fünf Schritten zum gültigen Lastschriftmandat. Wir benötigen es zweimal im Original, per Post.

Wichtig: Wir benötigen das SEPA-Lastschriftmandat zweimal im Original.

Ein Original bleibt bei der InSys AG®, das zweite zeichnen wir gegen und reichen es bei Ihrer Hausbank ein. Die meisten Banken akzeptieren ein Lastschriftmandat nur als eigenhändig unterschriebenes Original. Scans, Kopien oder E-Mails reichen deshalb nicht aus.

Original 1Seite 2 des Mandats, für die InSys AG®
Original 2Seite 3 des Mandats, für Ihre Hausbank
  1. Vertrag online abschließenErledigt

    Füllen Sie das Vertragsformular für den CSP-Vertrag mit Ihren Bankdaten aus und senden Sie es ab.

  2. Vorausgefülltes Mandat aus der E-Mail öffnen

    Mit der Bestätigung erhalten Sie den CSP-Vertrag und das SEPA-Lastschriftmandat mit Ihren Angaben als PDF. Das leere Formular finden Sie auch hier: SEPA-Firmenlastschrift-Mandat herunterladen (PDF).

  3. Angaben prüfen

    Alle Felder bleiben änderbar. Änderungen erscheinen automatisch in beiden Ausfertigungen. In das Feld Mandatsreferenz gehört Ihre Kundennummer mit dem führenden Buchstaben „D“.

  4. Beide Seiten ausdrucken und unterschreiben

    Drucken Sie Seite 2 und Seite 3 aus und unterschreiben Sie jede Seite eigenhändig.

  5. Beide Originale per Post senden

    An die InSys AG®, Philipp-Reis-Platz 1a, 33602 Bielefeld. Nach der Rückbestätigung durch Ihre Bank buchen wir Ihre Lizenzen.

Vor dem Versand prüfen

  • Zwei Ausfertigungen im Umschlag: Seite 2 und Seite 3
  • Beide Ausfertigungen eigenhändig unterschrieben
  • Kontoinhaber, Bank, IBAN und BIC stimmen
  • Mandatsreferenz mit „D“ eingetragen (bei Neukunden ergänzen wir sie)

Zeit einplanen: Ihre Bank braucht für die Rückbestätigung bis zu 14 Tage. Lizenzen im Microsoft CSP Programm können wir erst danach buchen. Ohne Lastschriftmandat ist keine Bereitstellung von Lizenzen möglich.

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Bitte füllen Sie das Vertragsformular vollständig aus. Nach dem Absenden prüfen wir Ihre Angaben und melden uns zur Abstimmung Ihrer Lizenzen.

CSP-Vertragsabschluss

Wählen Sie Vertragslaufzeit und Abrechnung, bestätigen Sie die Vertragsbedingungen und ergänzen Sie die Angaben zu Ihrem Unternehmen. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit Ihrem CSP-Vertrag und dem SEPA-Lastschriftmandat als PDF.

Vertragsbedingungen

Angaben für das SEPA-Lastschriftmandat

Mit diesen Angaben füllen wir Ihren CSP-Vertrag und das SEPA-Lastschriftmandat für Sie vor. Beides erhalten Sie nach dem Absenden per E-Mail. Das Mandat drucken Sie aus, unterschreiben beide Ausfertigungen und senden sie uns im Original per Post. Die Zahlung ist nur per Lastschrift möglich.